- Kommissionsbuchhandel
- Kom|mis|si|ons|buch|han|del 〈m.; -s; unz.〉 Zweig des Buchhandels zw. Verlag u. Sortiment
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Kommissionsbuchhandel,Zweig des Buchhandels, der zur Vereinfachung des Geschäftsverkehrs zwischen Buchhandlung (Sortimentsbuchhandel) und Verlag vermittelt. Er hält im Allgemeinen das Gesamt- oder ein Teilprogramm verschiedener Verlage bereit, das er auf Namen und für Rechnung der Verlage ausliefert (Verlegerkommissionär), oder er nimmt Sammelbestellungen der Sortimenter entgegen und führt sie aus seinem Lager aus (Sortimenterkommissionär).* * *
Kom|mis|si|ons|buch|han|del, der <o. Pl.> (Wirtsch.): Gewerbezweig, der den Verkehr zwischen Verlag u. Sortimentsbuchhandel im Auftrag u. für Rechnung der Verleger vermittelt.
Universal-Lexikon. 2012.